Verbotene Gegenstände im Gepäck können bei der Sicherheitskontrolle zu Verzögerungen, zur Abgabe des Gegenstands oder in bestimmten Fällen zu rechtlichen Konsequenzen führen. Reisende sollten deshalb bereits vor dem Packen prüfen, welche Gegenstände im Handgepäck, im aufgegebenen Gepäck oder überhaupt nicht an Bord eines Flugzeugs erlaubt sind. Für Abflüge von Flughäfen in der Europäischen Union gelten dafür konkrete Sicherheitsvorgaben. Die Regeln unterscheiden zwischen Gegenständen, die im Handgepäck verboten sind, Gegenständen, die auch im Aufgabegepäck nicht mitgeführt werden dürfen, und Gegenständen mit besonderen Transportbedingungen.
Das deutsche Luftsicherheitsgesetz verbietet unter anderem Waffen, bestimmte Sprühgeräte, Sprengstoffe, Munition, brennbare Flüssigkeiten, ätzende oder giftige Stoffe sowie bestimmte Gase und Gegenstände, die wie Waffen oder Sprengstoffe wirken. Sicherheitsbehörden dürfen Fluggäste und Gepäck kontrollieren und verbotene Gegenstände sicherstellen.
Verbotene und eingeschränkte Gegenstände
Die wichtigste Unterscheidung betrifft den Ort des Verbots. Ein Messer kann beispielsweise im Handgepäck verboten sein, während bestimmte Messer unter entsprechenden Voraussetzungen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden können. Sprengstoffe, Munition und bestimmte gefährliche Stoffe dürfen dagegen grundsätzlich nicht einfach in den Koffer gepackt werden.
Die Europäische Kommission führt für das Handgepäck unter anderem Schusswaffen, Nachbildungen von Schusswaffen, bestimmte Elektroschockgeräte, Reizstoffsprays, Messer mit Klingen von mehr als sechs Zentimetern, Äxte, Eispickel, bestimmte Werkzeuge sowie Baseballschläger und ähnliche Gegenstände als verbotene Artikel auf. Ein Gegenstand kann bereits dann problematisch sein, wenn er eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellt.
Die Bundespolizei weist ebenfalls darauf hin, dass bestimmte Gegenstände entweder nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen oder überhaupt nicht an Bord gelangen dürfen. Dazu zählen beispielsweise Feuerwaffen, Munition, Feuerwerkskörper und bestimmte gefährliche Stoffe. Die genaue Zuordnung hängt vom jeweiligen Gegenstand und vom Gepäckstück ab.
Ein häufiger Fehler besteht darin, eine lange Flugreise mit einer Ausnahmegenehmigung gleichzusetzen. Eine Genehmigung der Fluggesellschaft bedeutet nicht automatisch, dass ein Gegenstand nach den Luftsicherheitsvorschriften zulässig ist. Reisende sollten deshalb zuerst die Sicherheitsregeln und anschließend die zusätzlichen Bestimmungen der Fluggesellschaft prüfen.
Flüssigkeiten richtig packen
Flüssigkeiten gehören zu den bekanntesten Einschränkungen beim Flug. Für Abflüge an EU-Flughäfen gilt grundsätzlich, dass Flüssigkeiten, Aerosole und Gele im Handgepäck nur in einzelnen Behältern mit höchstens 100 Millilitern Fassungsvermögen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden dürfen. Die Behälter müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Die Regel betrifft unter anderem Getränke, Cremes, Zahnpasta, Shampoo, Parfüm und Rasierschaum.
Die 100-Milliliter-Grenze bezieht sich auf die Kapazität des Behälters. Eine 150-Milliliter-Flasche, die nur noch 50 Milliliter Flüssigkeit enthält, erfüllt die Vorgabe daher nicht. Ein Behälter mit einer Kapazität von 100 Millilitern kann dagegen grundsätzlich in den Flüssigkeitsbeutel aufgenommen werden.
Für notwendige Medikamente, Babynahrung und spezielle Nahrung gelten Ausnahmen. Die Sicherheitskontrolle kann allerdings einen Nachweis über die Notwendigkeit verlangen. Duty-free-Flüssigkeiten können ebenfalls unter bestimmten Bedingungen mitgeführt werden, wenn die Sicherheitsverpackung und der Kaufbeleg entsprechend behandelt werden.
Die aktuelle EU-Regelung ist auch deshalb relevant, weil an einzelnen Flughäfen technische Änderungen bei der Flüssigkeitskontrolle zu unterschiedlichen praktischen Abläufen geführt haben. Die EU-Kommission hat 2024 klargestellt, dass die reguläre Obergrenze von 100 Millilitern wieder gilt. Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass neue Scanner an jedem Flughafen automatisch größere Flüssigkeitsbehälter erlauben.
Sexspielzeug im Gepäck
Sexspielzeug ist nicht generell mit einem Verbot von Waffen oder gefährlichen Gegenständen gleichzusetzen. Für einen gewöhnlichen, nicht gefährlichen Gegenstand besteht bei der Sicherheitskontrolle eines deutschen oder EU-Flughafens grundsätzlich kein allgemeines Verbot allein aufgrund der Funktion als Sexspielzeug. Entscheidend können jedoch die Bauart, enthaltene Batterien oder weitere Eigenschaften des Produkts sein.
Bei batteriebetriebenem Sexspielzeug gelten die Regeln für Lithium-Batterien. Ersatzbatterien und Powerbanks müssen nach den EASA-Vorgaben grundsätzlich im Handgepäck und gegen Kurzschluss geschützt transportiert werden. Auch E-Zigaretten gehören ins Handgepäck und dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Fluggesellschaften können zusätzlich strengere Vorgaben festlegen.
Ein weiterer Punkt betrifft nicht die Sicherheitskontrolle am Abflughafen, sondern die Einreise in das Zielland. Einzelne Staaten können die Einfuhr bestimmter Produkte anders regeln als Deutschland oder andere EU-Staaten. Reisende sollten deshalb bei ungewöhnlichen oder persönlichen Gegenständen zusätzlich die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes prüfen. Die Aussage „im Handgepäck erlaubt“ bedeutet nicht automatisch „im Zielland uneingeschränkt erlaubt“.
Wer einen persönlichen Gegenstand möglichst diskret transportieren möchte, kann das Aufgabegepäck nutzen, sofern der Gegenstand dort zulässig ist. Bei Produkten mit Lithium-Batterien gelten jedoch weiterhin die speziellen Batterie- und Airline-Regeln. Das Aufgabegepäck ist deshalb nicht automatisch die bessere Wahl.
Powerbanks und Akkus
Powerbanks gehören zu den Gegenständen, bei denen Reisende häufig die falsche Gepäckart wählen. Ersatzbatterien und Powerbanks dürfen nach den EASA-Sicherheitsinformationen nicht in das aufgegebene Gepäck. Die Geräte müssen im Handgepäck transportiert und gegen Kurzschluss geschützt werden. EASA nennt außerdem eine Grenze von maximal zwei Ersatzbatterien beziehungsweise Powerbanks pro Person in ihrer Sicherheitsinformation; Airlines können zusätzliche Mengen- oder Leistungsgrenzen festlegen.
Auch die Leistung eines Akkus spielt eine Rolle. EASA nennt für viele tragbare elektronische Geräte eine Grenze von 100 Wh. Für Geräte mit mehr als 100 Wh bis maximal 160 Wh kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vorherige Zustimmung des Luftfahrtunternehmens erforderlich sein. Reisende sollten deshalb bei leistungsstarken Powerbanks, Drohnenakkus oder Werkzeugakkus die Angaben des Herstellers und die Regeln der Airline prüfen.
Beschädigte, aufgeblähte oder zurückgerufene Lithium-Batterien sollten nicht mit auf eine Flugreise genommen werden. Ein beschädigter Akku kann sich erhitzen, einen Kurzschluss verursachen oder einen Brand auslösen. EASA weist ausdrücklich auf diese Risiken hin.
Messer und Werkzeuge
Messer und Werkzeuge gehören zu den Gegenständen, die besonders häufig bei der Sicherheitskontrolle auffallen. Die EU-Vorschriften verbieten im Handgepäck beispielsweise Messer mit einer Klinge von mehr als sechs Zentimetern, bestimmte Scheren, Äxte, Bohrer, Bohrmaschinen, Brecheisen und weitere Werkzeuge. Auch Gegenstände wie Schwerter oder Säbel dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden.
Ein Reisender sollte deshalb bereits beim Packen prüfen, ob ein Werkzeug wirklich mitfliegen muss. Ein Taschenmesser, das auf einer Reise für Camping oder Outdoor-Aktivitäten vorgesehen ist, kann an der Sicherheitskontrolle zum Problem werden, wenn der Reisende es im Handgepäck transportiert.
Die Vorgaben für das Aufgabegepäck unterscheiden sich von den Bestimmungen für das Handgepäck. Trotzdem sind nicht alle Werkzeuge automatisch im Koffer erlaubt. Gegenstände mit Explosions-, Brand- oder erheblichem Gefahrenpotenzial können auch im aufgegebenen Gepäck verboten sein. Die EU stellt deshalb getrennte Listen für Handgepäck und Aufgabegepäck bereit.
Feuerzeuge und gefährliche Stoffe
Feuer, explosive Stoffe und bestimmte Druck- oder Gasbehälter werden besonders streng behandelt. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz nennt unter anderem Sprengstoffe, Munition, brennbare Flüssigkeiten, ätzende und giftige Stoffe sowie Gase in Behältern als verbotene Gegenstände.
Auch scheinbar alltägliche Produkte können deshalb genauer geprüft werden. Campingausrüstung, Gasbehälter, bestimmte Brennstoffe oder chemische Produkte gehören nicht automatisch in einen Koffer, nur weil das Produkt im Alltag frei erhältlich ist.
Bei Aerosolen und Sprays muss ebenfalls zwischen normalen Toilettenartikeln und gefährlichen Stoffen unterschieden werden. Ein kleines Deodorant unterliegt beispielsweise den Flüssigkeits- und Aerosolregeln für das Handgepäck. Ein Reizstoffspray oder Pfefferspray fällt dagegen unter die ausdrücklich problematischen Gegenstände. Die Bundespolizei nennt Pfeffersprays und ähnliche Sprays als im Handgepäck verbotene Gegenstände.
Kontrollen am Flughafen
Sicherheitskontrollen sollen verhindern, dass gefährliche Gegenstände in Sicherheitsbereiche oder an Bord gelangen. Das deutsche Luftsicherheitsgesetz erlaubt der zuständigen Behörde die Kontrolle von Personen und Gegenständen. Die Kontrolle kann unter anderem das Durchsuchen und technische Überprüfen von Gepäck umfassen.
Reisende sollten bei der Kontrolle ausreichend Zeit einplanen. Ein auffälliger Gegenstand kann zu einer zusätzlichen Überprüfung des Gepäcks führen. Wer einen verbotenen Gegenstand dabei hat, muss diesen gegebenenfalls zurücklassen oder aus dem Sicherheitsbereich entfernen lassen.
Die Folgen hängen vom Gegenstand und vom konkreten Verstoß ab. Das Luftsicherheitsgesetz sieht für bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen das Verbot des Mitführens verbotener Gegenstände Geld- oder Freiheitsstrafen vor. Die konkrete Rechtsfolge hängt vom jeweiligen Fall ab.
Airline-Regeln beachten
Neben den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine Airline kann zusätzliche Einschränkungen für Akkus, elektronische Geräte, Sportausrüstung oder andere Gepäckstücke festlegen.
Besonders bei Lithium-Batterien lohnt sich eine Kontrolle der Airline-Regeln vor dem Abflug. EASA weist ausdrücklich darauf hin, dass Fluggesellschaften eigene Beschränkungen für Anzahl und Leistungsfähigkeit bestimmter Geräte festlegen können. Ein Gegenstand kann deshalb nach den allgemeinen Luftsicherheitsregeln zulässig sein und trotzdem aufgrund der konkreten Airline-Regeln nicht befördert werden.
Auch bei Anschlussflügen können zusätzliche Vorgaben relevant werden. Wer außerhalb der EU startet und innerhalb der EU umsteigt, muss spätestens an der EU-Sicherheitskontrolle die dort geltenden Flüssigkeitsregeln einhalten. Besonders bei Duty-free-Einkäufen sollten Reisende die Sicherheitsverpackung bis zum Ende der erforderlichen Kontrollen geschlossen lassen.
Fazit: Richtig packen spart Stress
Verbotene Gegenstände am Flughafen lassen sich mit einer gezielten Kontrolle des Gepäcks weitgehend vermeiden. Reisende sollten zwischen Handgepäck, Aufgabegepäck und vollständig verbotenen Gegenständen unterscheiden. Messer, bestimmte Werkzeuge, Waffen, Reizstoffsprays und gefährliche Stoffe können im Handgepäck nicht mitgeführt werden. Explosivstoffe, Munition und bestimmte andere gefährliche Güter dürfen grundsätzlich nicht einfach in einem Koffer transportiert werden.
Bei Flüssigkeiten gilt für EU-Abflüge grundsätzlich die Grenze von 100 Millilitern je Behälter und ein maximal 1 Liter großer transparenter Beutel. Ausnahmen bestehen unter anderem für notwendige Medikamente und Babynahrung.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen außerdem Powerbanks, Ersatzakkus und E-Zigaretten. Diese Gegenstände gehören grundsätzlich ins Handgepäck und müssen gegen Kurzschluss beziehungsweise unbeabsichtigte Aktivierung geschützt werden. Bei leistungsstarken Batterien müssen Reisende zusätzlich die Wh-Grenzen und die Vorgaben der jeweiligen Airline prüfen.
Eine sorgfältige Vorbereitung dauert nur wenige Minuten und kann am Flughafen erhebliche Probleme vermeiden. Wer vor der Reise die Sicherheitsregeln des Abflughafens, die Vorschriften der Airline und bei internationalen Reisen zusätzlich die Einfuhrregeln des Ziellandes prüft, kann viele typische Fehler beim Packen vermeiden.
